Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. Januar 2026 - KZR 10/25

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Titre de communiqué de presse / résumé Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand gegen eine Klage wegen Patentverletzung bleibt erfolglos
Numéro de communiqué de presse / résumé 021/2026
Texte intégral de comm presse 2026 021 - 132,7K (document PDF, s’ouvrira dans un nouvel onglet)
Numéro ECLI ECLI:DE:BGH:2026:270126UKZR10.25.0
Numéro ELI -
Langue originale de la décision allemand
Date du document 27/01/2026
Juridiction auteur Bundesgerichtshof (DE)
Matière -
Matière EUROVOC
  • DROIT
Disposition de droit national

Patentgesetz: § 139 Abs. 1 Satz 3

Disposition de droit de l'Union citée
Disposition de droit international -
Descriptif

Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand gegen eine Klage wegen Patentverletzung - FRAND-Einwand III - 1a. Die fortdauernde Lizenzbereitschaft des Benutzers ist unabdingbare Voraussetzung einer erfolgreichen Lizenzverhandlung und damit auch für den Vorwurf eines Missbrauchs von Marktmacht gegenüber dem Patentinhaber bei deren Scheitern. Sie behält auch dann ihre Bedeutung, wenn der Patentinhaber dem Benutzer ein Angebot zum Abschluss eines Lizenzvertrags unterbreitet hat. 1b. Nimmt der Benutzer ein Lizenzvertragsangebot des Patentinhabers nicht an und lehnt dieser ein Gegenangebot ab, so hat der Benutzer alsbald danach eine angemessene Sicherheit zu leisten. 2. Wer von der Lehre eines standardessenziellen Patents Gebrauch macht, zugleich aber durch sein Verhalten gegenüber dem Patentinhaber zu erkennen gibt, dass er nicht lizenzwillig ist, kann sich regelmäßig nicht darauf berufen, der Unterlassungsanspruch begründe für ihn eine nicht gerechtfertigte Härte.